Im Rahmen von Betreuungsverfahren führen wir für Betreuer, Rechtspfleger oder Gerichte verlässliche und rechtssichere Wertermittlungen für Immobilien durch.
Der Verkehrswert ist zur Beurteilung in Betreuungsverfahren zur Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten, für Richter oder Rechtspfleger, von besonderer Bedeutung.
Verkehrswertgutachten
Immobilienbewertung im Betreuungsverfahren
Immobilienbewertung im Betreuungsverfahren
Ein Gutachten für den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie, wird in der Regel beauftragt, wenn eine verlässliche, rechtssichere und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigt wird.
Der Verkehrswert (Marktwert), gemäß § 194 BauGB, wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten, gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck.
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung über den für Sie richtigen Leistungsumfang?
Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
Wie gebe ich ein Verkehrswertgutachten in Auftrag?
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektsbesichtigung.
Honorar Verkehrswertgutachten
Wir regeln unsere Vergütung durch Verträge. Dabei kann die Vergütung nach unserer Honorarordnung in Anlehnung an § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), durch Pauschalpreis oder freie Vereinbarung festgelegt werden.
Anfrage Verkehrswertgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Formular
Angebotsanforderung.