Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert (Marktwert), gemäß § 194 BauGB, wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie, wird in der Regel beauftragt, wenn eine verlässliche, rechtssichere und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigt wird.
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten, gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck.
Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird nach dem Gespräch mit dem Auftraggeber beurteilt, ob ein Verkehrswertgutachten (gem. § 194 BauGB) oder eine Gutachterliche Stellungnahme bzw ein Kurzgutachten für unsere Auftraggeber zweckdienlich ist.
Das Resultat ist eine dem Bewertungsanlass entsprechende, verständliche und nachvollziehbare Wertfeststellung.
Welche Unterlagen benötigt die Sachverständige zur Erstellung eines Wertgutachtens?
Zur fachgerechten Erstellung des Wertgutachtens stellen Sie uns bitte, abhängig von der Art des Objektes, folgende Unterlagen zur Verfügung:
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Aktueller Grundbuchauszug
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Auszug aus dem Liegenschaftskataster
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Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
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Flächenberechnung und Baubeschreibung
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Gebäudepläne (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
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Auskunft über die Eintragungen von Denkmalschutz
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Auszug aus dem Altlastenkataster
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Energiepass
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Mieterlisten und Mietverträge
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Betriebskostenaufstellungen und Nebenkostenabrechnungen
Bei Eigentumswohnungen und gewerblichem Teileigentum stellen Sie uns darüber hinaus bitte:
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Teilungserklärung
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Protokolle der Eigentümerversammlung zur Verfügung
Sollten diefür die Auftragserteilung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorliegen, können wir diese mit einer entsprechenden Einverständniserklärung von Ihnen gerne beschaffen.
Bewertungsanlässe für eine Immobilienbewertung
Vor dem Verkauf einer Immobilie
dient ein Gutachten als Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung sowie für Preisverhandlungen mit dem Käufer.
Vor dem Erwerb einer Immobilie
dient ein Gutachten als Grundlage für Ihre Kaufentscheidung sowie für Preisverhandlungen, um Risiken und Vermögensverluste zu vermeiden.
Bei Preisverhandlungen
dient ein Gutachten von einem Sachverständigen als Grundlage für Ihre verkaufs- oder Kaufargumentation.
Bei Trennung oder Ehescheidung
muss ein Verkehrswertgutachten für den Zugewinnausgleich einer Immobilie oder Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen erstellt werden.
Bei Schenkungen oder Erbschaften
bildet der Verkehrswert die Basis für die Aufteilung der Vermögenswerte unter den Erben bzw. den Beschenkten
In der Zwangsverstigerung
ist das Verkehrswertgutachten die entscheidende Größe für Gläubiger sowie Schuldner und Kaufinteressenten.
Bei der Versicherungswertermittlung
wird zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes der Neubauwert oder der Wiederbeschaffungswert ermittelt.
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektsbesichtigung.
Anfrage Wertgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular auf unserer Webseite.
Bei Schenkung oder Erbschaft
Honorar Verkehrswertgutachten
Die Honorierung ist abhängig von Art und Umfang des Bewertungsfalles. Zu Ihrer Sicherheit regeln wir unsere Vergütung durch Verträge. Dabei kann die Vergütung nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz), durch Pauschalpreis oder durch freie Vereinbarung festgelegt werden.
Bei Trennung oder Ehescheidung
Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Basis für Aufteilung der Vermögenswerte unter den Erben oder den Beschenkten sowie die Basis für die Auszahlung von Mieterben.
Wie gebe ich ein Gutachten in Auftrag?
Vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert einer Immobilie im Anfangs- und Endvermögen ermittelt werden
Vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie dient ein Gutachten als Grundlage für Ihre Kauf- oder Verkaufsentscheidung sowie Preisverhandlungen.
Bei steuerlichen Angelegenheiten
wie die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, Erstellung von Bilanzen, steuerliche Abschreibung sowie die Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert und Festsetzung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, dient das Verkehrswertgutachten als Basis
Bei der Investitionsanalyse
werden die Chancen sowie die Risiken und Wirtschaftlichkeit Ihres Investments bewertet wodurch wir Sie vor Risiken und Vermögensverlusten schützen
Bei Beratung und Betreuung
dient der Verkehrswertgutachten als Entscheidungsgrundlage für die Preisfindung im Rahmen von Immobilientransaktionen
Gutachten – Überprüfung
Ihnen wurde ein Gutachten vorgelegt das Fragen aufwirft? Wir überprüfen das Wertgutachten und erstellen bei Bedarf ein Gegengutachten
Gegengutachten
Der Verkehrswert der Immobilie wurde zu hoch oder zu niedrig eingeschätzt? Dagegen können Sie vorgehen! Durch ein Verkehrswertgutachte eines anerkannten Sachverständigen kann dies nachweislich korrigiert werden.