Gutachten
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten, gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck.
Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen beurteilt eine nachweislich sach- und fachkundige Sachverständige, ob ein Verkehrswertgutachten (gem. § 194 BauGB) oder eine kostengünstigere, gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) für seine Auftraggeber zweckdienlich ist.
Das Resultat ist eine dem Bewertungsanlass entsprechende, verständliche und nachvollziehbare Wertfeststellung.
Zur fachgerechten Erstellung des Wertgutachtens stellen Sie uns bitte, abhängig von der Art des Objektes, folgende Unterlagen zur Verfügung:
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Aktueller Grundbuchauszug
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Auszug aus dem Liegenschaftskataster
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Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
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Flächenberechnung und Baubeschreibung
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Gebäudepläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
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Auskunft über die Eintragungen von Denkmalschutz
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Auszug aus dem Altlastenkataster
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Energiepass
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Mieterlisten und Mietverträge
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Betriebskostenaufstellungen und Nebenkostenabrechnungen
Bei Eigentumswohnungen und gewerblichem Teileigentum stellen Sie uns darüber hinaus bitte:
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Teilungserklärung
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Protokolle der Eigentumsversammlung zur Verfügung
Sollten die für die Auftragserteilung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorliegen, können wir diese mit einer entsprechenden Einverständniserklärung von Ihnen gerne beschaffen.
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektbesichtigung.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Bearbeitungsdauer ist grundsätzlich von der Objektart, der Objektgröße sowie der Qualität und der Vollständigkeit der zur Verfügung stehenden Unterlagen abhängig.
Der Ortstermin findet in der Regel statt, wenn dem Sachverständigen die wesentlichen Unterlagen vorliegen.
Die Gesamtbearbeitungszeit eines Verkehrswertgutachtens liegt im Mittel bei ca. 2 bis 4 Wochen. In bestimmten Fällen ist eine Gutachten-Fertigstellung auch kurzfristiger möglich. Gerichtsaufträge erfordern wegen der einzuhaltenden Fristen im Mittel eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen.
Der Termin für die Gutachten-Fertigstellung wird bei Auftragserteilung gemeinsam mit Ihnen festgelegt.
Anfrage Wertgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontakt-Formular.
Honorar Verkehrswertgutachten
Die Honorierung ist abhängig von Art und Umfang des Bewertungsfalles. Zu Ihrer Sicherheit regeln wir unsere Vergütung durch Verträge. Dabei kann die Vergütung nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz), durch Pauschalpreis oder durch freie Vereinbarung festgelegt werden.
Honorar Kurzgutachten (Marktwertschätzung)
Unser Kurzgutachten von einer anerkannten Sachverständigen für Immobilienbewertung erhalten Sie zu einem Pauschalpreis ab 500,- Euro netto (595 Euro inklusiv 19% Mehrwertsteuer) je nach Objektart wie z.B. Einfamilienhaus und Schwierigkeitsgrad, innerhalb eines Radius bis zu 20km von unserem Immobilien- und Sachverständigenbüro.
Bei Objekten die außerhalb dieses Gebietes liegen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot.
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung über den für Sie richtigen Leistungsumfang?
Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
Wie gebe ich ein Gutachten in Auftrag?
Welche Unterlagen benötigt die Sachverständige zur Erstellung eines Wertgutachtens?