Was kostet ein Gutachten ?
Die Honorierung der gutachterlichen Leistungen richtet sich nach Art des Auftraggebers (Privatperson, Unternehmen, Gericht, Finanzbehörde...), Auftragsform, Umfang des Bewertungsfalles sowie nach der Gutachten-Art und Qualität der vorliegenden Unterlagen.
Gerichtsgutachten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) honoriert.
Im Rahmen eines Privatauftrages richten sich die Kosten des Gutachtens im Wesentlichen nach dem Wert des Objektes und dem Arbeitsaufwand.
Wir rechnen unsere Gutachten je nach Aufwendungsfall und Gutachten-Art nach Stundensätzen zuzüglich Auslagen und MwSt. in Anlehnung an JVEG (Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz für Sachverständige) ab. Das Honorar für die Gutachtenerstellung kann aber auch als Pauschalhonorar zzgl. Nebenkosten, verauslagten Gebühren und Mehrwertsteuer zwischen den Parteihen vereinbart werden.
Wir regeln unsere Vergütung durch Verträge Dabei kann die Vergütung nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz für sachverständige (JVEG), durch Pauschalpreis oder freie Vereinbarung festgelegt werden.
Wenn Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot.
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Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
Unsere schriftliche Marktwertschätzung (Kurzgutachten) erhalten Sie zu einem Pauschalpreis ab 500,- Euro netto (595 Euro inkl. MwSt.) je nach Objektart wie z.B. Standard Einfamilienhaus und Schwierigkeitsgrad.
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Kosten für ein Verkehrswertgutachten
Kosten für ein Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsgutachten richten sich die Kosten für ein Gutachten nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Bei einem Verkehrswertgutachten wird zum Beispiel ein Stundenhonorar in Höhe von 95,- Euro zuzüglich Fahrtkosten, notwendigen Auslagen, besonderen Aufwendungen und Mehrwertsteuer abgerechnet.
Im Stundenhonorar sind alle Tätigkeiten wie Vorbereitungsarbeiten, Aktenstudium, Reisezeit zum Ortstermin, Objektbesichtigung sowie die Erstellung des Gutachtens einschließlich Nachkontrolle und Erstellung der Anlagen enthalten. So fallen zum Beispiel für ein Gutachten eines durchschnittlichen Wohnobjektes, je nach Schwierigkeitsgrad rund 20 bis 25 Stunden an Zeitaufwand an.
Honorar für Kaufpreisverhandlungen
Unser erfolgsorientiertes Honorar in Höhe von 10% der eingesparten Kaufsumme fällt nur an, wenn der Kaufpreis erfolgreich reduziert wurde.
Preisverhandlungsbeispiel:
Die Preisvorstellung des Verkäufers beträgt 275.000,- Euro
Reduzierter Kaufpreis nach unserer Tätigkeit 260.000,- Euro
Differenzbetrag 15.000,- Euro
Sachverständigenhonorar 10% des Differenzbetrages 1.500,- Euro
Ihre Ersparnis 13.500,- Euro
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen und uns mitteilen, in welchem Umfang wir für Sie tätig sein sollen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular.
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Honorar Ankaufberatung
Honorar Verkaufsberatung
Kosten für eine Marktwertschätzung (Kurzgutachten)