Den Wert von Immobilien und Grundstücken zu kennen ist wichtig!
Eine sach- und fachgerechte Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung gibt Sicherheit bei der Einschätzung und Beurteilung der Immobilie und ist ein solides Fundament für Ihre Immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen.
Von der kostengünstigen, gutachterlichen Stellungnahme, Immobilienwertschätzung, Wertermittlung sowie Wertexpertise oder Kurzgutachten bis hin zum ausführlichen und rechtssicheren Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB werden wir für Sie in der Immobilienbewertung tätig.
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten, gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird nach einer besprechung mit dem Auftraggeber beurteilt, ob ein Verkehrswertgutachten (gem. § 194 BauGB) oder eine Gutachterliche Stellungnahme bzw. ein Kurzgutachten für unsere Auftraggeber zweckdienlich ist.
Das Resultat ist eine dem Bewertungsanlass entsprechende, verständliche und nachvollziehbare Wertfeststellung.
Den Wert von Immobilien und Grundstücken zu kennen ist wichtig!
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung über den für Sie richtigen Leistungsumfang?
Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 970 711
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E- Mail: amonimmobilien@t-online.de
Erstellung von Gutachten vor dem Kauf einer Immobilie
als Grundlage für Ihre Kaufentscheidung und zur Vermeidung von Risiken und Vermögensverlusten
Erstellung von Gutachten vor dem Verkauf einer Immobilie
als Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung und zur Vermeidung von Vermögensverlusten
Erstellung von Gutachten für Preisverhandlungen
als Grundlage für Preisargumentation beim Kauf oder Verkauf von Immobilien
Erstellung von Gutachten bei Schenkung oder Erbschaft
Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Basis für Aufteilung der Vermögenswerte unter den Erben bzw. den Beschenkten
Erstellung von Gutachten bei Trennung oder Scheidung
Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert einer Immobilie im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden
Erstellung von Gutachten im Zwangsversteigerungsverfahren
Im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Verkehrswertgutachten die entscheidende Größe für Gläubiger sowie Schuldner und Kaufinteressenten.
Eine Sach- und fachgerechte Wertermittlung durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ist eine wichtige Voraussetzung:
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?
Die Gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung.
Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Des Weiteren werden nur objektbezogene Unterlagen der Bewertung als Anlagen beigefügt.
Dieses preiswerte Kurzgutachten eignet sich als Hilfe zur Entwicklung einer realistischen Preisvorstellung zur Kaufpreis- und Entscheidungsfindung sowie als Verhandlungsgrundlage beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie.
Wenn Sie nur wissen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit beim Verkauf erzielen können oder generell eine schriftliche Expertise von einem Sachverständigen als Grundlage für Ihre Verkaufs- oder Preisverhandlungsargumentation benötigen, empfehlen wir Ihnen ein preiswertes Kurzgutachten.
Wenn Sie allerdings in einen Rechtstreit gehen, z.B. Uneinigkeiten einer Erbengemeinschaft, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung oder Scheidung, zu hohe steuerliche Festsetzung des Immobilienwertes durch das Finanzamt, ist das Verkehrswertgutachten die einzige rechtssichere Bewertung.
Ein Verkehrswertgutachten wird in der Regel beauftragt, wenn eine verlässliche, rechtssichere und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigt wird.
Erstellung von Gutachten für den Versicherungswert
Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Neubauwert oder Wiederbeschaffungswert der Immobilie ermittelt
Erstellung von Gutachten für steuerlich Zwecke
wie z.B. Erstellung von Bilanzen, steuerliche Abschreibung, Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert, Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen (oder umgekehrt) sowie Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Erstellung von Gutachten für die Beleihung einer Immobilie
zum Zweck der Bestimmung der Beleihungsgrenze für Darlehen.
Erstellung von Gutachten für die Investitionsanalyse
zur Bewertung der Chancen sowie Risiken und Wirtschaftlichkeit Ihres Investments.
Gutachten-Überprüfung
Ihnen wurde ein Gutachten vorgelegt das Fragen aufwirft? Wir überprüfen das Wertgutachten und erstellen bei Bedarf ein Gegengutachten
Gegengutachten