Die gutachterlich Stellungnahme (Kurzgutachten) bzw. Marktwertschätzung die preiswerte Alternative zum Verkehrswertgutachten
Die Gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) bzw. Marktwertschätzung beruht nicht auf einer Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB sondern stellt eine überschlägige Schätzung des aktuellen Marktwertes in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) in der jeweils gültigen Fassung dar. Das Kurzgutachten wird anhand den von Ihnen mitgeteilten Daten und zur Verfügung gestellten Unterlagen vorgenommen und befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet.
Diese preiswerte Marktwertschätzung eignet sich als Hilfe zur Entwicklung einer realistischen Preisvorstellung zur Kaufpreis- und Entscheidungsfindung sowie als Verhandlungsgrundlage beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie.
Allerdings besitzt ein Kurzgutachten keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten.
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird zuerst beurteilt, ob ein Verkehrswertgutachten (gemäß § 194 BauGB) oder eine Gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) bzw. Marktwertschätzung für die Auftraggeber zweckdienlich ist.
Das Resultat ist eine dem Bewertungsanlass entsprechende, verständliche und nachvollziehbare Wertfeststellung.
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektsbesichtigung.
Vor dem Verkauf einer Immobilie
Für Preisverhandlungen
Vor dem Kauf einer Immobilie
Vor dem Erwerb einer Immobilie dient Ihnen unser Gutachten als Grundlage für Ihre Kaufentscheidung und schützt Sie vor Risiken und Vermögensverluste
Vor dem Verkauf einer Immobilie sollten Sie den Marktwert Ihrer Immobilie kennen, denn ist der Preis zu niedrig - verschenken Sie bares Geld, ist der Preis zu hoch - findet sich kein Käufer!
Bewertungsanlässe für eine Gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) bzw. Markteinschätzung
Vor dem Verkauf einer Immobilie
dient ein Gutachten als Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung sowie für Preisverhandlungen mit dem Käufer
Vor dem Erwerb einer Immobilie
dient ein Gutachten als Grundlage für Ihre Kaufentscheidung sowie für Preisverhandlungen und zur Vermeidung von Risiken und Vermögensverlusten
Für Preisverhandlungen
dient ein Gutachten von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung als Grundlage für Ihre Preisargumentation
Bei Erbschaften (Geschwister)
wenn Sie sich im Grunde einig sind und nur eine objektive Werteinschätzung und eine schriftliche Begründung dazu wünschen, ist das Kurzgutachten in den meisten Fällen ausreichend
Bei Trennung oder Scheidung
wenn Sie sich im Grunde einig sind und nur eine objektive Werteinschätzung und eine schriftliche Begründung dazu wünschen, ist das Kurzgutachten in den meisten Fällen ebenfalls ausreichend.
Wenn Sie allerdings in einen Rechtstreit gehen, z.B. Uneinigkeit einer Erbengemeinschaft sowie Scheidung oder zu hohe Ansetzung durch Finanzamt des Immobilienwertesund der daraus geforderten Erbschaftssteuer ist das Verkehrswertgutachten die einzige rechtssichere Option
Welche Unterlagen benötigt die Sachverständige zur Erstellung eines Kurzgutachtens bzw. Marktwertschätzung?
Zur fachgerechten Erstellung des Kurzgutachtens (Marktwertschätzung) stellen Sie uns bitte, abhängig von der Art des Objektes, folgende Unterlagen zur Verfügung:
-
Aktueller Grundbuchauszug
-
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
-
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
-
Flächenberechnung und Baubeschreibung
-
Gebäudepläne (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
-
Auskunft über die Eintragungen von Denkmalschutz
-
Auszug aus dem Altlastenkataster
-
Energiepass
-
Mieterlisten und Mietverträge
-
Betriebskostenaufstellungen und Nebenkostenabrechnungen
Bei Eigentumswohnungen und teilgewerblichem Eigentum stellen Sie uns darüber hinaus bitte:
-
Teilungserklärung
-
Protokolle der Eigentümerversammlung zur Verfügung
Sollten diefür die Auftragserteilung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorliegen, können wir diese mit einer entsprechenden Einverständniserklärung von Ihnen gerne beschaffen.
Anfrage Kurzgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontakt-Formular.
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung über den für Sie richtigen Leistungsumfang?
Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
Ein Gutachten von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung ist die Grundlage für Ihre Preisverhandlungsargumentation
Wie gebe ich ein Kurzgutachten (Marktwertschätzung) in Auftrag?
Honorar Kurzgutachten (Marktwertschätzung)
Unser Kurzgutachten von einer anerkannten Sachverständigen für Immobilienbewertung erhalten Sie zu einem Pauschalpreis ab 500- Euro netto (595,- Euro inkl. MwSt.) je nach Objektart wie z.B. Standard Einfamilienhaus und Schwierigkeitsgrad, innerhalb eines Radius bis zu 20 km von unserem Immobilien- und Sachverständigenbüro.
Bei Objekten die Außerhalb dieses Gebietes liegen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.