Gutachten - Gegengutachten
Was ist ein Gutachten
Bei einem Gutachten handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde sowie Erfahrung und besonderem Fachwissen begründete objektive Stellungnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Ein Gutachten hilft den objektiven Wert eines Grundstückes oder einer Immobilie verlässlich zu ermitteln.
Für den Laien ist es oftmals schwierig ein qualifiziertes Gutachten zu erkennen. Falls sie Zweifel an der Richtigkeit eines Wertgutachtens haben, sollten sie das Wertgutachten uns vorlegen und es prüfen lassen.
Unsere Sachverständige erkennt meist schon auf den ersten Blick, ob ein Gutachten fehlerhaft ist.
Gutachten - Gegengutachten
Unsere Gutachten
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten, gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck.
Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen beurteilt eine nachweislich sach- und fachkundige sowie Dekra geprüfte Sachverständige, ob ein Verkehrswertgutachten (gem. § 194 BauGB) oder eine Gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) für seine Auftraggeber zweckdienlich ist.
Das Resultat ist eine dem Bewertungsanlass entsprechende, verständliche und nachvollziehbare Wertfeststellung.
Honorar Verkehrswertgutachten
Wir regeln unsere Vergütung durch Verträge. Dabei kann die Vergütung nach unserer Honorarordnung in Anlehnung an § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), durch Pauschalpreis oder freie Vereinbarung festgelegt werden.
Anfrage Kurzgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Formular
Angebotsanforderung.
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung über den für Sie richtigen Leistungsumfang?
Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
Grundsätzliches zu einem Gutachten
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Wurde das richtige Grundstück oder die richtige Eigentumswohnung bewertet?
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Wurde das Grundstück oder die Eigentumswohnung durch dem Sachverständigen persönlich besichtigt?
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Wurde der Wertermittlungsstichtag angegeben und wurde er so beauftragt?
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Liegt das Gutachten in schriftlicher Form vor?
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Ist das Gutachten von dem beauftragten Sachverständigen unterschrieben?
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Ist das Gutachten so gebunden, dass einzelne Seiten nicht entfernt oder ausgetauscht werden können?
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Sind die Seiten fortlaufend nummeriert?
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Hat der Sachverständige Unterlagen beschafft und wurden diese mit der Gutachten-Erstattung übergeben?
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Wurden die Grundlagen der Wertermittlung (Erklärung der benutzten Begriffe, Rechtsgrundlagen, Darstellung der Wertermittlungsverfahren) erläutert?
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Wurde die Auswahl des oder der Wertermittlungsverfahren mit ausführlicher Begründung dargestellt?
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Liegt eine nachvollziehbare Beschreibung der genutzten Verfahren und Methoden vor?
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Wurden alle benutzten Wertermittlungsdaten (Erträge, Zinssätze, Zeiten, Kosten) erläutert?
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Liegt eine nachvollziehbare Ableitung der genutzten Daten und Parameter zur Wertermittlung mit nachprüfbaren Quellenangaben und eingehenden Begründungen vor?
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Wurden die Berechnungen erläutert?
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Sind die Berechnungen mathematisch richtig?
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Werden die Ergebnisse der angewandten Verfahren gegenübergestellt und erläutert?
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Werden die Ergebnisse der angewandten Verfahren auf ihre Marktfähigkeit überprüft und angepasst (Marktanpassung, Nutzung von Anpassungsfaktoren, Ableitung von Korrekturen aus Marktdaten)?
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Erfolgt die Ermittlung des Verkehrswertes mit eingehender verständlicher und nachvollziehbarer Begründung?
Typische Fehler in Wertgutachten sind:
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die wertrelevanten Daten wurden falsch bzw. nicht recherchiert
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die geltenden Rechtsvorschriften wurden nicht beachtet
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die Bewertungsverfahren wurden falsch angewandt
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der Ermessensspielraum wurde überzogen einseitig ausgenutzt
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die Gedankengänge des Gutachters sind nicht nachvollziehbar
Wie gebe ich ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten in Auftrag?
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektsbesichtigung.