Immobilienbewertung vor dem Kauf einer Immobilie
Vor dem Kauf einer Immobilie dient die Immobilienbewertung als Grundlage für Ihre Kaufentscheidung und zur Vermeidung von Risiken und Vermögensverlusten.
Eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung hilft festzustellen, ob der angebotene Immobilienkaufpreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht und bietet zugleich eine sachliche Grundlage für Preisverhandlungen. Darüber hinaus bietet Sie dem Käufer gute Argumente für Finanzierungsverhandlungen bei der Bank.
vor dem Kauf einer Immobilie
Honorar Verkehrswertgutachten
Wir regeln unsere Vergütung durch Verträge. Dabei kann die Vergütung nach unserer Honorarordnung in Anlehnung an § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), durch Pauschalpreis oder freie Vereinbarung festgelegt werden.
Anfrage Kurzgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Formular
Angebotsanforderung.
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung über den für Sie richtigen Leistungsumfang?
Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
Wie gebe ich ein Kurzgutachten (Marktwerteinschätzung) in Auftrag?
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektsbesichtigung.
Zur fachgerechten Erstellung des Kurzgutachtens (Marktwertschätzung) stellen Sie uns bitte, abhängig von der Art des Objektes, folgende Unterlagen zur Verfügung:
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Aktueller Grundbuchauszug
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Auszug aus dem Liegenschaftskataster
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Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
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Flächenberechnung und Baubeschreibung
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Gebäudepläne (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
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Auskunft über die Eintragungen von Denkmalschutz
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Auszug aus dem Altlastenkataster
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Energiepass
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Mieterlisten und Mietverträge
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Betriebskostenaufstellungen und Nebenkostenabrechnungen
Bei Eigentumswohnungen und teilgewerblichem Eigentum stellen Sie uns darüber hinaus bitte:
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Teilungserklärung
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Protokolle der Eigentümerversammlung
Sollten die für die Auftragserteilung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorliegen, können wir diese mit einer entsprechenden Einverständniserklärung von Ihnen gerne beschaffen.
Welche Unterlagen benötigt die Sachverständige zur Erstellung eines Kurzgutachtens bzw. Marktwertschätzung?
Der preiswerte Weg das Kurzgutachten für Ihre Immobilie
Das preiswerte Kurzgutachten eignet sich als
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Grundlage für Kaufpreis- und Entscheidungsfindung
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Kaufs- oder Preisverhandlungsargumentation
Wenn Sie nur wissen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit beim Verkauf erzielen können oder generell eine schriftliche Expertise von einem Sachverständigen als Grundlage für Ihre Verkaufs- oder Preisverhandlungsargumentation benötigen, empfehlen wir Ihnen ein preiswertes Kurzgutachten.