Immobilienbewertung bei Schenkungen und Erbschaften
Nicht selten kommt es bei Schenkungen und Erbschaften zu Streitigkeiten um Immobilien und Grundstücke, da die Beteiligten unterschiedliche Vorstellungen haben.
Die Aufgabe der Sachverständigen/Gutachterin besteht dann darin, die Wertermittlung auf eine neutrale Grundlage zu stellen.
Die Immobilienbewertung bei Erbauseinandersetzungen wird z.B. notwendig, weil ein anteiliger Ausschüttungsbetrag für die Miterben einer Erbengemeinschaft neutral zu ermitteln ist, ohne dass das Grundstück verkauft wird. Auch die Aufhebung der Erbengemeinschaft mit Abfindung und Aufteilung der Immobilien-Erbmasse oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen stellen Anlässe für ein neutrales Verkehrswertgutachten dar.
bei Schenkungen und Erbschaften
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Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
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29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
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Wie wir Sie bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unterstützen können
Gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach § 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert.
In Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-Angelegenheiten unterstützen wir Sie tatkräftig
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bei der fachlichen Überprüfung der vom Finanzamt zur Bemessung der Erbschaftssteuer ermittelten Werte
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beim Erstellen fachgerechte Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilien zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.
Ein Gutachten für den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie, wird in der Regel beauftragt, wenn eine verlässliche, rechtssichere und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigt wird.
Der Verkehrswert (Marktwert), gemäß § 194 BauGB, wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten, gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck.
Wie gebe ich ein Verkehrswertgutachten in Auftrag?
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektsbesichtigung.
Honorar Verkehrswertgutachten
Wir regeln unsere Vergütung durch Verträge. Dabei kann die Vergütung nach unserer Honorarordnung in Anlehnung an § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), durch Pauschalpreis oder freie Vereinbarung festgelegt werden.
Anfrage Verkehrswertgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Formular
Angebotsanforderung.
Verkehrswertgutachten