Sie möchten eine Immobilie kaufen jedoch ist die Preisvorstellung des Verkäufers unberechtigt
Ein sach- und fachgerechtes Gutachten einer Sachverständigen für Immobilienbewertung ist ein wirkungsvolles Instrument für Ihre Kaufpreisverhandlungen.
Zunächst erfolgt eine gründliche Objektbesichtigung mit Prüfung aller wertrelevanten Eigenschaften. Im Anschluss daran ermitteln wir auf den neuesten gesetzlichen Grundlagen sowie den tatsächlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften sowie der Beschaffenheit und der Lage den Marktwert der Immobilie.
Mit sach- und fachlich guter Argumentation sowie stichhaltigen Argumenten und Verhandlungsgeschick lässt sich dann der Kaufpreis oft erheblich senken.
Des Weiteren bieten wir Ihnen an, Ihre Interessen wahrzunehmen und die Kaufpreisverhandlungen mit Verkäufer, Makler oder Banken zu führen so dass Sie keine Sympathien bei dem Verkäufer verspielen.
Immobilienbewertung für Preisverhandlungen
Was ist meine Immobilie wert ?
Deutschlandweite Bewertung von
Immobilien durch DEKRA zertifizierte
Sachverständige
-
Immobilienbewertung,
-
Verkehrswertgutachten,
-
Marktwertschätzung
-
Wertexpertise
Immobilienbewertung für Preisverhandlungen
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?
Die Gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung.
Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Des Weiteren werden nur objektbezogene Unterlagen der Bewertung als Anlagen beigefügt.
Dieses preiswerte Kurzgutachten eignet sich als Hilfe zur Entwicklung einer realistischen Preisvorstellung zur Kaufpreis- und Entscheidungsfindung sowie als Verhandlungsgrundlage beim Erwerb einer Immobilie.
Wenn Sie nur wissen möchten welcher Marktpreis (Kaufpreis) gerechtfertigt ist oder eine schriftliche Expertise von einem Sachverständigen als Grundlage für Ihre Verkaufs- oder Preisverhandlungsargumentation benötigen, empfehlen wir Ihnen ein preiswertes Kurzgutachten.
Allerdings besitzt ein Kurzgutachten keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten.
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung über den für Sie richtigen Leistungsumfang?
Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
Ein Gutachten für den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie, wird in der Regel beauftragt, wenn eine verlässliche, rechtssichere und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigt wird.
Der Verkehrswert (Marktwert), gemäß § 194 BauGB, wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten, gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck.
Honorar Verkehrswertgutachten
Wir regeln unsere Vergütung durch Verträge. Dabei kann die Vergütung nach unserer Honorarordnung in Anlehnung an § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), durch Pauschalpreis oder freie Vereinbarung festgelegt werden.
Verkehrswertgutachten
Wie gebe ich ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten in Auftrag?
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektsbesichtigung.
Anfrage Kurzgutachten / Verkehrswertgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Formular
Angebotsanforderung.