Versicherungswertermittlung:
Einschlägige Statistiken der Versicherungsgesellschaften belegen, dass in ca. 40% aller Schadensfälle, ins besonders in der Feuerversicherung, eine Unterversicherung vorliegt.
Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass in einer Vielzahl von Versicherungsverträgen eine unzureichende Versicherungssumme dokumentiert ist.
Die Folgen für die von einem größeren Sachschaden betroffenen Immobilienbesitzer führen dazu, dass die Entschädigung erheblich gekürzt wird und Sie dadurch existenziell bedroht sind.
Als qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung können wir Sie durch eine sach- und fachgerechte, ermittelte Versicherungssumme vor erhebliche Vermögensverluste bewahren.
Ihr Vorteil:
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Vermeidung von Überversicherung
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Sie zahlen nicht mehr Prämie als nötig
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Vermeidung von Unterversicherung im Schadensfall
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keine Kürzung der Entschädigungsleistungen
Immobilienbewertung zur Gebäudeversicherung
Immobilienbewertung zur Gebäudeversicherung
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Unser freundlicher Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schließlich ist es uns wichtig, dass Sie eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Amon-Immobilien
Immobilien- und Sachverständigenbüro Tel.: 05832 97 07 11
Inhaberin Elena Amon Fax: 05832 97 07 12
Finkenweg 8 Mobil: 0171 505 28 02
29386 Hankensbüttel E-Mail: amonimmobilien@t-online.de
Ein Gutachten für den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie, wird in der Regel beauftragt, wenn eine verlässliche, rechtssichere und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigt wird.
Der Verkehrswert (Marktwert), gemäß § 194 BauGB, wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Unsere qualitativ hochwertigen Gutachten entsprechen den neuesten, gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck.
Wie gebe ich ein Verkehrswertgutachten in Auftrag?
Sie können uns per Kontaktformular oder per E-Mail benachrichtigen, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um die Details mit Ihnen zu besprechen und den für Sie richtigen Leistungsumfang unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen zu beraten.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme und Klärung des richtigen Leistungsumfangs wird zu Ihrer Absicherung über die Auftragsabwicklung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum Objekt, den erforderlichen Objektunterlagen, zum Auftragsumfang, Auftragsinhalt und zum vereinbarten Honorar versandt.
Nach Rücksendung der Auftragsbestätigung erfolgt eine Terminvereinbarung für die Objektsbesichtigung.
Honorar Verkehrswertgutachten
Wir regeln unsere Vergütung durch Verträge. Dabei kann die Vergütung nach unserer Honorarordnung in Anlehnung an § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), durch Pauschalpreis oder freie Vereinbarung festgelegt werden.
Anfrage Verkehrswertgutachten
Sofern Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Formular
Angebotsanforderung.
Verkehrswertgutachten